Rechtsanwaltskanzlei
Eberhard Uhrich

Erbrecht


Von der Beratung für eine sinnvolle Erbverteilung über das rechtssicher erstellte Testament bis zum Erbvertrag:Gerne begleite ich Sie in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines Letzten Willens, der sowohl sämtlichen juristischen Anforderungen gerecht wird als auch Ihre Absicht bestmöglich zum Ausdruck bringt. Hier –
wie auch bei der Ausarbeitung von Erbverträgen – beginnt meine Tätigkeit dabei immer mit einer bewusst ausführlichen Beratung. Gleiches gilt auch bei Themen wie der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Klärung und Eintreibung von Pflichtteilsansprüchen.

Auch familienrechtliche Weichenstellungen, etwa eine Scheidung, können erbrechtlichen Handlungsbedarf nach sich ziehen – etwa wenn der Ex-Partner in der Erbfolge ausgeschlossen werden soll. Für Patchwork-Familien, wo sowohl gemeinsame Kinder als auch Nachkommen aus früheren Ehen zusammenkommen, empfehlen sich ebenfalls klare erbrechtliche Regelungen, um unnötige Auseinandersetzungen und Streit zu vermeiden.

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