Rechtsanwaltskanzlei
Eberhard Uhrich

Verkehrsrecht


Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls? Als erfahrener Anwalt setze ich mich für einen angemessenen Schadenersatz ein. Haben Sie auch körperliche Schäden erlitten, engagiere ich mich für ein Schmerzensgeld, das auch mögliche langfristige Folgen abdeckt.


Auch wenn der Unfallhergang vermeintlich klar ist: Nehmen Sie als Geschädigter unbedingt zeitnah mit mir Kontakt auf – immer wieder kommt es zu unliebsamen Überraschungen, wenn die Regulierung eines Unfallschadens ohne Begleitung durch einen Anwalt vorgenommen wird.


Neben der Kontaktierung der gegnerischen Versicherung sowie der Abwicklung der gesamten Korrespondenz nehme ich dabei auch Einsicht in die zugehörigen Akten und vertrete bei Bedarf vor Gericht, sollte sich im Vorfeld keine angemessene Lösung erzielen lassen. Gerne begleite ich Sie auch bei Bußgeldangelegenheiten sowie generell im Rahmen des Verkehrsstrafrechts.

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